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Auszug aus der Satzung
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§ 1 Organisation und Sitz
1. Die Organisation führt den Namen: Human Help Community „HHC“
die Organisation steht für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.2. Sitz der Firma ist Berlin. Die ist beim Amtsgericht in Berlin eingetragen.
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§ 2 Gegenstand und Zweck der Organisation
- Die Organisation verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung der jeweils gültigen Fassung.
- Zweck Der Organisation ist:
a) insbesondere die Förderung der Fürsorge und Hilfe für Personen und Personengruppen, die von einer Natur- oder durch Menschen verursachten Katastrophe oder einer anderen allgemeinen Notlage betroffen sind und die im Sinne des § 53 der AO, infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dazu zählen auch Personen, deren wirtschaftliche Notlage Hilfen erforderlich macht und die in § 53, Ziffer 2 näher bezeichnet werden.
b) Information der Öffentlichkeit, einzelner Personen und Körperschaften über die allgemeine Lebenssituation von Menschen, in Ländern, die von Notlagen oder struktureller Armut betroffen sind. (Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit)
c) die Beschaffung von Mitteln in der allgemeinen Öffentlichkeit, bei anderen gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, Firmen und Körperschaften, sowie öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Ministerien des Bundes und der Länder, Organisationen auf europäischer Ebene und UN-Organisationen, um den unter a) genannten Personen beizustehen und zu helfen, ihre Notlage zu überwinden oder ihre individuelle Lebenssituation zu verbessern.
d) Die Unterstützung partnerschaftlicher Zusammenarbeit durch Personen und Organisationen im In- und Ausland zur Förderung von Solidarität, Toleranz und Völkerverständigung.
- Der Satzungszweck wird unter anderem verwirklicht durch die Erfüllung folgender Aufgaben:
a) Herausgabe von Informationen an die Öffentlichkeit über eigene oder andere Veröffentlichungswege, sowie über die Medien mit dem Ziel der Aufklärung über Notlagen und Hilfebedürftigkeit von Menschen;
b) Spendenaufrufe in der allgemeinen Öffentlichkeit über die Medien;
c) Durchführung von Sammlungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zur Mittelbeschaffung in der Öffentlichkeit, bei Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
d) Sammeln, Versenden und Verteilen von Hilfsgütern wie Lebensmittel, Kleidung, Decken, Zelte, Haushaltsgeräte, Medikamente an die von einer Katastrophe oder durch eine andere Notlage betroffenen Personen;
e) Förderung und Durchführung von, oder Mitwirkung an Hilfemaßnahmen und Entwicklungsprogrammen zur Linderung von Armut, Hunger, Krankheit in sich entwickelnden Ländern insbesondere auf folgenden Sektoren: Humanitäre Nothilfe und Katastrophenhilfe, einschließlich des Wiederaufbaus, Gesundheit, einschließlich des Baus und der Ausstattung von Einrichtungen, Bildung und Erziehung, einschließlich des Baus und der Ausstattung von Ausbildungsstätten, Nahrungsmittelsicherheit, Wirtschaftliche Entwicklung, einschließlich von Einkommensfördernden Maßnahmen und Kleinkrediten;
f) Entsendung von Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfern und Freiwilligen in soziale Einrichtungen, Projektarbeit oder Partnerbüros.
- Die Organisation ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er will Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
- Die Organisation wird in Zukunft Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband sein. Die Organisation arbeitet zudem zur Förderung seiner Ziele mit geeigneten nationalen, internationalen und supranationalen Vereinen, Verbänden, Gruppierungen und Institutionen, auch wissenschaftlichen Einrichtungen wie Hochschulen und Universitäten, zusammen, soweit es sich bei diesen Partnern um gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt.
- Die Organisation darf alle Geschäfte vornehmen, die dem Satzungszweck dienen. Sie kann Stiftungen und Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist i.R. des § 58 Nr. 2 AO berechtigt, ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecke zuzuwenden.
- Die Organisation verwirklicht seinen Zweck ohne Rücksicht auf politische oder religiöse Anschauungen oder ethnische Herkunft in partnerschaftlicher Übereinstimmung mit ortsnahen Verwaltungsstrukturen.
- Die Organisation darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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§ 5 Gemeinnützigkeit
- Die Organisation verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
- Die Organisation ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Organisation dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Organisation dürfen keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, sofern sie nicht ihrerseits steuerbegünstigte Körperschaften i.S.d. §§ 51 ff AO sind.
- Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
- Die Organisation darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
- Bei Auflösung der Organisation oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Gesellschaftsvermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung i. S. d. vorgenannten Bestimmungen. Beschlüsse über die künftigen Verwendungen des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
- Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nach den vorstehenden Bestimmungen kommt es auf die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt an, in dem die Sacheinlagen geleistet worden sind.